Mitteilungen: Realschule am Karlsberg

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Informationen Abschlussprüfungen für Risikogruppen

Artikel vom 07.05.2020

Dieses Schreiben als PDF-Download (PDF-Datei)

Teilnahme von Schülerinnen und Schülern, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf haben, an schulischen Abschlussprüfungen

Sehr geehrte Schulleiterin, sehr geehrter Schulleiter,

Schülerinnen und Schüler, die eine für Corona einschlägige Vorerkrankung haben, bedürfen des besonderen Schutzes. Daher müssen an den Schulen besondere Vorkehrungen getroffen werden, damit diese Schülergruppe an den Abschlussprüfgen an den Schulen teilnehmen kann und dabei eine Infektion ausgeschlossen wird.

In den Hygienehinweisen des Kultusministeriums wurde festgelegt, dass bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern mit relevanten Vorerkrankungen die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme am Unterricht entscheiden. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Eltern, Geschwister) leben, die einer Risikogruppe angehören. Für schwangere Schülerinnen gelten diese Regelungen entsprechend.

Für eine Teilnahme an Prüfungen werden - soweit irgend möglich - individuelle räumliche Möglichkeiten eröffnet. Hierzu wurden in den Hygienehinweisen noch gesonderte Hinweise angekündigt.

Bei den Prüfungen sollen die nachfolgenden Verhaltensmaßnahmen eingehalten werden, die mit dem Landesgesundheitsamt abgestimmt wurden.

Bei Schülerinnen und Schülern mit einer Grunderkrankung, die das Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf erhöht, sollte eine individuelle Risikoabwägung stattfinden, ob eine Teilnahme an den Prüfungen erfolgen kann.

Dazu wird den Schülerinnen und Schülern dringend empfohlen, einen (Fach-)arzt zu konsultieren, um sich beraten zu lassen und ggf. Hinweise zum bevorzugten Prüfungstermin (Haupttermin bzw. Nachtermine) bzw. Empfehlungen zu individuellen Schutzmaßnahmen (z. B. Händedesinfektion oder Art des Mundschutzes) zu erhalten. Sofern der Schule eine schwerwiegende Vorerkrankung bekannt ist, sollte sie die Schülerin oder den Schüler um die Vorlage einer Bestätigung über die Teilnahme an einem (fach-) ärztlichen Beratungsgespräch bitten.

Zentrale Prüfungen finden auch für die Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Risiko an den dafür vorgesehenen Terminen statt. Prüfungen, die dezentral organisiert werden, sind möglichst auf verkehrsarme Zeiten der Schule zu legen. Die Schule bietet den Betroffenen einen Prüfungstermin entweder zum Haupttermin oder zu einem Nachprüfungstermin zur Wahl an. Der Wahl des Schülers soll entsprochen werden. Bei Wahl des zweiten Nachtermins ist eine Wiederholung erst nach den Sommerferien möglich.

Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Risiko wird - soweit möglich - die Teilnahme an einer Prüfung in separaten Räumlichkeiten an der Schule ermöglicht. Sofern sie diese Möglichkeit nicht wählen, gilt dies als Nichtteilnahme an der Prüfung aus wichtigem Grund. Wie bei der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit kann ein ärztliches Attest verlangt werden. Die Vorgaben der Prüfungsordnungen hierzu gelten entsprechend. Die Prüfung kann im darauffolgenden Schuljahr nach Wiederholung der Abschlussklasse abgelegt werden.

Für Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Risiko, die an Prüfungen teilnehmen, ist das Risiko für eine Infektionsübertragung so gut wie möglich zu reduzieren. Folgende Verhaltensmaßnahmen sollen eingehalten werden:

Am Tag vor der Prüfung werden die Räume professionell gereinigt, insbesondere Tischoberflächen und Handkontaktflächen mit einem tensidhaltigen Reinigungsmittel (z.B. Türgriffe, Lichtschalter, Fenstergriffe).

Eine Flächendesinfektion ist nicht erforderlich und wird auch nicht empfohlen.

  • Für schriftliche Prüfungen ist der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen auf mindestens 2,5 m zu erhöhen und auf eine gleichmäßige Verteilung im Raum zu achten. Eine regelmäßige Lüftung der Prüfungsräume ist zu gewährleisten.
  • Die Schülerinnen und Schüler kommen in eigener Verantwortung bis zum Schulgelände. Es ist daher ihnen selbst bzw. den Erziehungsberechtigten überlassen, ob sie dabei öffentliche Verkehrsmittel benutzen oder auf andere Weise zur Schule kommen, um Kontakte zu anderen Personen möglichst zu vermeiden.
  • Der Ort des Betretens des Schulgeländes und der Weg in den Prüfungsraum werden rechtzeitig vereinbart oder die Schülerin/der Schüler werden an einem vereinbarten Ort abgeholt und begleitet. Gleiches gilt für das Verlassen der Schule.
  • Nach dem Betreten der Schule waschen sich alle Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer gründlich die Hände. Es ist sicherzustellen, dass ausreichend Flüssigseife und Einmalhandtücher bzw. andere Handtrocknungseinrichtungen in hygienisch einwandfreiem Zustand zur Verfügung stehen. Gemeinschaftshandtücher und Stückseife dürfen nicht verwendet werden. Alternativ kann auch eine Händedesinfektion erfolgen, insbesondere wenn im Sanitärbereich der Mindestabstand zu anderen Personen nicht sicher gewährleistet werden kann.
  • Das Tragen einer Alltagsmaske (= Mund-Nasen-Bedeckung) wird immer dann empfohlen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht sicher eingehalten werden kann, also z.B. beim Betreten und Verlassen des Prüfungsraums oder beim Gang zur Toilette (für das Aufsichtspersonal z. B. beim Austeilen bzw. Einsammeln von Prüfungsunterlagen oder bei der Kommunikation von Verstößen gegen Prüfungsregeln). Diese sind von den Teilnehmenden selbst mitzubringen. Sofern während der Prüfung eine Alltagsmaske getragen werden möchte, spricht nichts dagegen.
  • Ggf. von der Schule bereitzustellendes Arbeitsmaterial (z.B. Werkzeug bei praktischen Prüfungen) ist mit einem tensidhaltigen Reinigungsmittel zu reinigen.
  • Für alle im Prüfungsraum anwesenden Personen wird eine Liste geführt, die neben den Personendaten auch die Raumbezeichnungen und den konkreten Sitzplatz namentlich dokumentiert.
  • Bei mündlichen Prüfungen ist der Prüfungsausschuss auf die Mindestzahl zu reduzieren. Der Mindestabstand ist auf 2,5 Meter zu erhöhen und auf die Einhaltung der Hygieneregeln ist zu achten. Während der Durchführung der Prüfung ist das Tragen der Maske freigestellt.
  • Den Schülerinnen und Schülern ist nach Möglichkeit der Zugang zu einem separaten Toilettenbereich zu ermöglichen.

Wir danken Ihnen für Ihr Engagement und Ihren Einsatz bei der Organisation der Prüfungen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Damit tragen Sie dazu bei, den Schülerinnen und Schülern der Risikogruppe die Teilnahme an den Prüfungen zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Föll

Ministerialdirektor