Mitteilungen: Realschule am Karlsberg

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Realschule am Karlsberg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Herzlich Willkommen in der
Realschule am Karlsberg in Crailsheim
Herzlich Willkommen in der
Realschule am Karlsberg in Crailsheim
Herzlich Willkommen in der
Realschule am Karlsberg in Crailsheim
Schulwegeplan
Mitteilungen

Hauptbereich

Schreiben von Kultusministerin Eisenmann zum Schulstart nach Pfingsten

Artikel vom 20.05.2020

Dieser Elternbrief "2020_05_19 Schreiben von Kultusministerin Eisenmann an die Eltern zum Schulstart nach Pfingsten" als PDF-Download (PDF-Datei)

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Postfach 10 34 42 • 70029 Stuttgart

An alle Eltern und Sorgeberechtigten von Kindern
in öffentlichen Haupt-/Werkrealschulen,
Realschulen, Gemeinschaftsschulen,
allgemein bildenden Gymnasien und
Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren
nachrichtlich: An die o.g. Schulen in freier Trägerschaft in Baden-Württemberg
An die Abteilungen 7 der Regierungspräsidien
An die Staatlichen Schulämter

Wiederaufnahme des Unterrichts an Haupt-/Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen, allgemein bildenden Gymnasien und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,

das Auftreten des Corona-Virus veränderte den Alltag von uns allen schnell und tiefgreifend. Als Eltern mussten Sie beispielsweise von einem Tag auf den anderen damit zurechtkommen, dass Ihr Kind nicht mehr den Kindergarten oder die Schule besuchen konnte. Für Ihren täglichen Einsatz und das Geleistete danke ich Ihnen ganz besonders.

Unser Ziel war es immer, dass Ihre Kinder so schnell wie möglich wieder Unterricht an der Schule haben. Es ist geplant, dass die Wiederaufnahme des Unterrichts schrittweise mit klaren Regeln zu Hygiene und dem Gebot des Abstandhaltens beginnt.

Was bedeutet das für Sie als Eltern und für Ihre Kinder?

Seit 4. Mai 2020 findet unter strengen Vorgaben des Infektionsschutzes der Schulbetrieb in Baden-Württemberg wieder statt - für die Schülerinnen und Schüler der neunten und zehnten Klassen an den allgemein bildenden Schulen, die in diesem und im nächsten Jahr ihre Abschlussprüfungen ablegen. Insbesondere auch für Schulleitungen und Schulträger war und ist das ein enormer Kraftakt. Es freut mich sehr, dass die Rückkehr zum Präsenzunterricht in dieser ersten Stufe gut und insgesamt reibungslos gelungen ist.

Nun möchte ich Ihnen mitteilen, wie der Präsenzunterricht an allen auf der Grundschule aufbauenden Schulen im Land ausgeweitet wird und wie alle Klassenstufen nach den Pfingstferien einbezogen werden sollen:

Ab dem 15. Juni 2020 sollen alle Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen und Schularten, in der Regel im wochenweisen Wechsel, Präsenzunterricht erhalten. Die Einzelschulen können den Präsenzunterricht flexibel, nach den entsprechenden Gegebenheiten vor Ort, gestalten. Dieser kann deshalb von Schule zu Schule unterschiedlich aussehen. Der Präsenzunterricht findet vorrangig in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen sowie in weiteren Fächern, je nach räumlicher und personeller Möglichkeit der Einzelschule, statt.

An den SBBZ sollen Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen und Bildungsgänge individuelle Lernangebote in Orientierung an den in der individuellen Lern- und Entwick-lungsbegleitung definierten Zielen auf der Basis der jeweiligen Bildungspläne erhalten.

Über die genauen organisatorischen Details sowie den neuen Stundenplan für Ihr Kind werden Sie von der Schule Ihres Kindes informiert.

In der Jahrgangsstufe 1 der gymnasialen Oberstufe ist neben den Leistungsfächern und den Basisfächern Deutsch und Mathematik nach Möglichkeit Präsenzunterricht in den weiteren Fächern vorgesehen. In der Jahrgangsstufe 2 ist neben den vierstündigen Fächern nach Möglichkeit Präsenzunterricht in den weiteren Fächern bis zum Ende des Schuljahres vorgesehen. Die Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen haben absoluten Vorrang.

Besonders intensiv sollen Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 8, die den Hauptschulabschluss anstreben, sowie im Förderschwerpunkt /Bildungsgang Lernen in den Blick genommen werden, da diese bislang nicht am Präsenzunterricht teilnehmen konnten.

Schülerinnen und Schüler, die mit den Fernlernangeboten bisher nur schwer oder nicht erreicht wurden, sollen besonders berücksichtigt werden, beispielsweise über gesonderte Präsenzangebote an den Schulen.

Der Präsenzunterricht wird so organisiert, dass ein Abstand von mindestens 1,50 Metern sowie die weiteren Hygienevorgaben eingehalten werden können. Es ist möglich, dass hierfür die Möblierung in den Klassenzimmern geändert wird, z.B. Tische und Stühle entfernt werden oder die Lerngruppe in ein größeres Zimmer wechselt. Auch das Betreten der Schule, die Pausen, das Aufsuchen der Toiletten und andere Bewegungsanlässe gestalten sich anders und werden vor Ort von den Schulleitungen und Lehrkräften geregelt.

Es werden voraussichtlich nicht alle Lehrkräfte für den Unterricht an der Schule zur Verfügung stehen, weil sie möglicherweise einer Risikogruppe angehören, sich in Quarantäne befinden oder selbst erkrankt sind. Darüber hinaus führt die Umsetzung der Hygiene- und Abstandsregelungen zu mehr Lerngruppen, die von den in der Schule anwesenden Lehrkräften unterrichtet werden. Aus diesem Grund wird dem Lernen zuhause auch weiterhin eine wichtige Rolle zukommen.
Sollte bei Ihnen im Haushalt keine technische Ausstattung vorhanden sein, die Ihr Kind für das digitale Lernen nutzen kann, werden die Lehrkräfte andere Möglichkeiten nutzen sowie die Materialien in Papierform zur Verfügung stellen. Bitte wenden Sie sich dazu an die jeweiligen Lehrkräfte oder die Schulleitung Ihres Kindes.

Risikogruppen werden besonders geschützt

Der Schutz von Personen, die ein Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, steht für uns an erster Stelle. Das heißt, Kinder, die selbst oder deren Eltern, Geschwister oder weitere im Haushalt lebende Personen zu Risikogruppen gehören, müssen nicht in die Schule kommen. Hier können Sie als Eltern oder Sorgeberechtigte über die Teilnahme entscheiden und dies den Schulen unbürokratisch und ohne Attest mitteilen. Schülerinnen und Schüler, die wegen der Infektionsgefahren die Schule nicht besuchen können, werden weiterhin von ihren Lehrkräften Lernangebote für zu Hause erhalten.

Auswirkungen der Hygieneregeln auf den Schulalltag

Ihre Schule wird Sie im Einzelnen über die bestehenden Hygieneregeln informieren. Der Schulträger ist für die Bereitstellung von Seife, Einmalhandtüchern und geeigneten Reinigungsmaterialien usw. verantwortlich.

Die wichtigsten Auswirkungen der neuen Hygieneregeln sind nachstehend aufgeführt.

  • Es gibt keinen Pausen- oder Kioskverkauf. Bitte geben Sie Ihrem Kind ausreichend Getränke und Verpflegung mit.
  • In den Sanitärräumen dürfen sich nicht zeitgleich zu viele Schülerinnen und Schüler aufhalten. Die Zahl ist von der Größe des Sanitärbereichs abhängig. Auch hier ist der notwendige Abstand einzuhalten. Ihre Kinder finden aus diesem Grund entsprechende Abstandsmarkierungen in und vor den Toilettenräumen vor.
  • In den Pausen muss gewährleistet sein, dass der vorgegebene Abstand von 1,50 Metern eingehalten wird. Daher kann es für die Schülerinnen und Schüler zu versetzten Pausenzeiten kommen. Eventuell werden auch Pausenbereiche im Hof ausgewiesen.
  • Ab einem Alter von sechs Jahren müssen alle Schülerinnen und Schüler im öffentlichen Personennahverkehr, also auch in Bussen, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Alle Schülerinnen und Schüler müssen regelmäßig die Hände waschen.


Hinweise für Angebote in den Ferien und Ausblick auf das neue Schuljahr

Über Lernangebote, die Schulen ihren Schülerinnen und Schülern in den Sommerferien gegebenenfalls machen, sowie über die Unterrichtsorganisation im neuen Schuljahr werden Sie rechtzeitig informiert.

Schulpsychologische Beratungsstellen

Bei Bedarf stehen Ihnen per Telefon oder E-Mail die Schulpsychologischen Beratungsstellen für Beratungen zur Verfügung. Die Kontaktdaten der Schulpsychologischen Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie bei der für Ihre Region zuständigen Regionalstelle des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (https://zsl.kultus- bw.de/,Lde/Startseite/einrichtungen/regionalstellen).

Diese Pandemie ist für uns alle etwas Neues, in ihrem Verlauf schwer einschätzbar und deshalb mit Unsicherheiten und großen Herausforderungen verbunden. Unser Bestreben ist es, Sie und Ihre Familien bestmöglich zu schützen und dennoch unserem Bildungsauftrag gerecht zu werden. Aus diesem Grund ist es mir ein großes Anliegen, Sie ortlaufend und aktuell über alle neuen Entwicklungen im Bildungsbereich zu informieren. Auf den Internetseiten des Kultusministeriums finden Sie alle aktuellen Informationen, die jeweils gültigen Rechtsverordnungen, Pressemitteilungen, Schreiben an die Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie „Häufige Fragen und Antworten" (FAQ):

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihren Einsatz in der vergangenen Zeit. Durch Ihre tatkräftige Unterstützung konnten wir die Herausforderungen bisher gut bewältigen. Gemeinsam werden wir auch die vor uns liegende Zeit mit ihren Besonderheiten erfolgreich meistern.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Susanne Eisenmann

Verwandte Artikel