Mitteilungen: Realschule am Karlsberg

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Informationen: Schuljahresanfang

Artikel vom 08.09.2020

Informationen zum Schuljahresanfang

Hier können Sie den folgenden Elternbrief als PDF-Datei herunterladen. (PDF-Datei)

 

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler


Wir freuen uns auf den Schulstart der Klassen 6-10 am Montag,14. September 2020 um 7.40 Uhr und der Klassen 5, am Dienstag, 15. September 2020 um 7.45 Uhr in der Aula. Dann dürfen wir wieder alle 742 Schülerinnen und Schüler in unserem Schulhaus begrüßen. Unter den Bedingungen der Corona-Pandemie haben wir manche Dinge zu beachten. Angesichts der Tatsache, dass wir nicht zu Hause bleiben müssen, sondern wir Unterricht abhalten dürfen, sollte uns die Beachtung nachfolgender Regeln nicht allzu schwerfallen:

 

Alltagsmasken oder vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckungen

Im Unterricht muss keine Maske getragen werden. Mit Beginn der Pause und der Durchmischung der Schülerinnen und Schüler auf den Gängen, Treppen, Fluren, Toiletten, auf dem Schulhof und am Kiosk oder in der Mensa besteht Maskenpflicht. D.h. die Maskenpflicht gilt auf dem kompletten Schulareal (auch bei den beruflichen Schulen).

Für Lehrkräfte, Eltern und Beschäftigte gilt untereinander das Abstandsgebot. Zu und zwischen den Schülerinnen und Schülern muss kein Abstand gehalten werden.

 

Unsere Schulmensa und der Kiosk- und Pausenverkauf sind wieder geöffnet.

Für die Pausen und den Kiosk gelten folgende Regelungen: Es gibt einen Innen- und Außenverkauf. Innenverkauf ist für die Klassen 5-7, Außenverkauf für die Klassen 8-10. Für den Bäcker sind zwei zusätzliche Aufsichten eingeteilt.

Es gilt die Regel, dass beide Pausen draußen verbracht werden. Sollte das Wetter schlecht sein, darf im Klassenzimmer geblieben werden. In diesem Fall erfolgt eine Lautsprecherdurchsage.

 

Schulpflicht im Fernunterricht

Soweit der Unterricht für einzelne Schülerinnen und Schüler oder für die ganze Klasse oder Lerngruppe nicht in der Präsenz stattfinden kann, findet Fernunterricht statt. Die ab dem 14. September geltende Corona-Verordnung Schule wird ausdrücklich bestimmen, dass auch die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Fernunterricht der Schulpflicht unterliegt. Sollte Fernunterricht stattfinden, findet dieser gemäß dem Stundenplan der Klassen statt.


Erklärung der Erziehungsberechtigten

Alle Eltern sind am Ende der Ferien verpflichtet, schriftlich zu erklären, dass nach Ihrer Kenntnis kein Ausschlussgrund des Kindes aufgrund einer möglichen Corona-Infektion besteht. Wir müssen Sie bitten, sich folgendes Formular herunterzuladen, durchzulesen, auszufüllen und Seiten 1 und 2 Ihrem Kind am ersten Schultag unterschrieben mitzugeben.


Vielen Dank und freundliche Grüße


gez. Ulrich Kern, Schulleiter

 

Hier können Sie das Formular zur Gesundheitsbestätigung als PDF-Datei herunterladen. (PDF-Datei)