Schulordnung: Realschule am Karlsberg

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Schulwegeplan
Schulordnung

Hauptbereich

Präambel/Leitbild

Die folgenden Leitgedanken und Regeln für das Miteinander an unserer Schule haben Schüler/innen, Eltern und Lehrer/innen miteinander vereinbart.

Mit dieser Schulordnung möchten wir erreichen, dass unser Zusammenleben und unser gemeinsames Lernen und Arbeiten an der RaK geprägt ist von einem respektvollen, freundlichen Umgang und einer guten Atmosphäre, in der sich jeder wohlfühlen kann. Dazu trägt jeder Einzelne bei, indem er sich höflich, rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst verhält.

Damit das Miteinander aller am Schulleben Beteiligten funktionieren kann, brauchen wir Vereinbarungen, an die sich alle halten und an die man sich gegebenenfalls auch gegenseitig erinnert.

Dabei orientieren wir uns an folgenden Leitgedanken und Regeln:

Die RaK versteht sich als Ort ungestörten Lernens und Arbeitens und der Begegnung

  • Wir achten auf ein optimales Ausnützen der Lehr- und Lernzeit.
  • Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft anwesend, melden dies die Klassensprecher.
  • Während Stillbeschäftigungen arbeiten die Schüler leise, damit niemand gestört wird.
  • Schüler, die in der 1. Stunde keinen Unterricht haben, bleiben in der Aula oder auf dem Schulgelände.
  • Lehrerzimmer, Kopierraum, Fach- und Vorbereitungsräume und Computerräume dürfen nur mit Lehrer betreten werden. Der Gymnastikraum und die Lehrmittelräume dürfen in Sonderfällen mit Lehrergenehmigung betreten werden.
  • Wir achten darauf, dass wir eine dem Schulalltag angemessene Kleidung tragen.
  • Mit Betreten des Schulgeländes sind elektronische Geräte auszuschalten. Die Benutzung ist lediglich in der Mittagspause des Schülers erlaubt. Diese Regelung gilt für Smartphones, MP3-Player und andere Unterhaltungselektronik. Bei Verstößen werden die eingezogenen Geräte im Sekretariat hinterlegt und können nach Unterrichtsende (Mo.-Do. um 15.10 Uhr, Fr. um 12.50 Uhr) abgeholt werden.

Die RaK schützt die Persönlichkeitsrechte und versteht sich als gewaltfreie und sichere Schule, die die Persönlichkeitsrechte schützt

  • Jeder hat das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Dies erfordert, dass Beleidigungen, Demütigungen, Bedrohungen und andere Formen körperlicher oder psychischer Gewalt (auch durch Nutzung moderner Medien) unterbleiben.
  • Wir versprechen bei Gewalt nicht wegzusehen, unsere Konflikte friedlich auszutragen und uns zur Lösung an geeignete Personen zu wenden.
  • Alles, was uns und andere gefährdet oder zu Sachschäden führt, darf nicht mitgebracht werden.
  • Wir verzichten aufs Schneeballwerfen und halten uns bei Ballspielen an die dafür vorgesehenen Zonen außerhalb des Schulgebäudes.
  • Jeder hat Anspruch auf Schutz seines Eigentums. Beschädigungen fremden Eigen- tums unterbleiben. Die Schule haftet nicht für mitgebrachte Wertgegenstände oder Bargeld.
  • Filmen, Fotografieren, Abspielen und Weitergabe von gewaltverherrlichenden und jugendgefährdenden Inhalten sind nicht erlaubt.
  • Wenn kein Unterricht stattfindet, sind sämtliche Unterrichtsräume abgeschlossen bzw. abzuschließen.
  • Das Verlassen des Schulgeländes ist, außer in der Mittagspause, nur mit Erlaubnis eines Lehrers zulässig.

Die RaK versteht sich als gesunde und umweltbewusste Schule

  • Wir konsumieren im Schulhaus und auf dem Schulgelände keine Suchtmittel und bringen auch keine mit.
  • Die großen Pausen verbringen wir an der frischen Luft. Bei ungünstiger Witterung erfolgt eine Durchsage, die auf die Aufenthaltsmöglichkeit in der Aula hinweist.
  • Energieeinsparung, Müllvermeidung und ordentliche Müllbeseitigung sind selbstverständlich.
  • Ordnungsdienst und Lehrer achten bei Verlassen des Unterrichtsraumes darauf, dass das Licht ausgeschaltet, der Wasserhahn zugedreht ist und die Fenster geschlossen sind.

Die RaK versteht sich als saubere und ordentliche Schule

  • Die RaK ist Teil unseres Lebensraumes, in dem wir viel Zeit verbringen. Deshalb achtet jeder auf Sauberkeit und Ordnung und geht mit Schuleigentum sorgfältig um.
  • Jeder ist für seine Bücher verantwortlich, bindet sie ein und versieht sie mit seinem Namen. Fehlende oder beschädigte Bücher müssen bezahlt werden.
  • Mutwillige Sachbeschädigungen beseitigen die Verursacher selbst bzw. werden sie den Eltern in Rechnung gestellt.
  • Der Ordnungsdienst sorgt zusammen mit der Klasse für einen sauberen und aufgeräumten Unterrichtsraum.
  • Das Mittagessen der Schulküche wird in der Aula eingenommen. Außerhalb des Schulgeländes gekauftes Mittagessen wird auch außerhalb des Schulgeländes verzehrt und dort wird auch der Verpackungsmüll sachgemäß entsorgt.
  • „Auladienst": Im wöchentlichen Wechsel sind alle Klassen am Ende der großen Pause für die Sauberkeit in der Aula und auf dem Pausengelände verantwortlich.
  • Die unsachgemäße Entsorgung von Kaugummi hinterlässt dauerhafte Spuren. Deshalb verzichten wir auf das Kaugummikauen.

Download

Die Schulordnung (PDF-Datei) steht hier als PDF zum Download bereit.