Hauptbereich
Ganztagesbetreuung an der RaK
An der RaK findet eine offene Ganztagesbetreuung statt, d.h. die Schüler können für den Nachmittagsbereich von Montag bis Freitag (zwischen 13.00 und 16.00 Uhr) einzelne Module belegen. Die Gestaltung der Module stehen dabei unter dem Motto: Professionalität - Qualität - Attraktivität. Fundament dieser offenen Ganztagesbetreuung ist die günstige Mittagsverpflegung durch die sehr gut ausgestattete Schulküche. Im Anschluss daran erstreckt sich von Montag bis einschließlich Donnerstag eine kostenlose Grundversorgung, bestehend aus Offener Betreuung, Hausaufgabenbetreuung und sog. Basisbetreuung. Unterstützt wird diese Grundbetreuung durch unsere Schulsozialarbeiterin.
Des weiteren findet an den Nachmittagen ein zusätzliches Angebot aus AGs, kostenlosen oder kostenpflichtigen Projekten externer Anbieter statt, um eine möglichst ganzheitliche Förderung anbieten zu können. Die Schwerpunkte dieser Projekte liegen im musischen, sportlichen und künstlerischen Bereich.
Der Nachmittagsbereich kann von den Schülern auch im Rahmen des Projektes „Schüler helfen Schülern“ genutzt werden, bei dem Schüler der Mittel – und Oberstufe nach individueller Absprache Nachhilfeunterricht anbieten (Liste im Sekretariat erhältlich )
Offene Ganztagesschule
Die offene Ganztagesschule ist eine schulische Veranstaltung, die an vier Nachmittagen (von Montag bis Donnerstag) angeboten wird und den Pflichtunterricht ergänzt. Daneben gibt es auch das Angebot eines warmen Mittagessens in unserer Schulmensa. Die Ganztagesbetreuung wird dabei in vier Module aufgeteilt, die frei wählbar sind. Ziel ist es, den Schülern ein vielfältiges und attraktives Angebot zu machen und sie in den verschiedensten Bereichen zu fördern.
Die Anmeldung für die einzelnen Module ist mit Abgabe der Anmeldung verbindlich (Das Anmeldeformular finden Sie in unserem Downloadbereich). Es kann nur in begründeten Ausnahmefällen nach schriftlicher Abmeldung und Zustimmung der Schulleitung zurückgetreten werden. Im Zeitraum der gewählten Module unterliegen die Schüler dem schulischen Versicherungsschutz. Fehlende Lehrkräfte, die eine Betreuungsaufgabe haben, werden vertreten. Die Aufsichtspflicht für den Nachhauseweg des Kindes obliegt nicht der Ganztagesbetreuung der Realschule am Karlsberg, sondern beim Erziehungsberechtigten.
Für den angemeldeten Schüler besteht eine Teilnahmepflicht. Befreiungen von dieser können durch die Schulleitung vorgenommen werden. Bei Fehltagen ist ebenso zu verfahren wie bei regulärem Unterricht. Entschuldigungen sind rechtzeitig schriftlich oder durch einen Anruf im Sekretariat mitzuteilen. Fehlt ein Schüler mehrmals unentschuldigt, verstößt gegen die Hausordnung oder gegen die aufgestellten Rahmenbedingungen und Regeln der Betreuungsangebote, muss er damit rechnen, von diesen ausgeschlossen zu werden. Die pädagogischen Lehrkräfte sind verpflichtet, über alle dienstlichen Angelegenheiten gegenüber Außenstehenden und unbeteiligten Mitarbeitern (außer Schulsozialarbeiterin) Verschwiegenheit zu wahren.